der Staatlichen Regelschule „Dr. Carl Ludwig Nonne“ Hildburghausen
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein der Staatlichen Regelschule Dr. Carl Ludwig Nonne Hildburghausen“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt der den Zusatz e.V.
(2) Sitz des Vereins ist Hildburghausen.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Dieser Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Zweck des Vereins
Aufgaben und Zweck des Vereins sind vor allem:
- Unterstützung der inhaltlichen und pädagogischen Arbeit der Schule
- Ergänzende materielle und finanzielle Unterstützung der Schule (z.B. bei der Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln in außergewöhnlichen Bedarfsfällen)
- Förderung und Hilfe bei Projekten
- Gewährung zusätzlicher Unterstützung bei der Durchführung von Schulfesten u.a. schulischen Höhepunkten
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, der die Förderung der Staatlichen Regelschule Dr. Carl Ludwig Nonne Hildburghausen am Herzen liegt und die sich mit den Zielen des Vereins identifiziert.
(2) Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet:
- mit dem Tod des Mitgliedes,
- bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung; durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Von den Vereinsmitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand, der erweiterte Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden / Stellvertreter und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen das eine Mitglied als Schriftführer und das andere Mitglied als Kassenwart fungiert.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
(4) Über die Verwendung der jährlich zu vergebenen Mittel kann der Vorstand bis maximal 500,00 EUR im Einzelfall entscheiden. Darüber hinaus gehende Beträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
§ 9 Erweiterter Vorstand
Der erweiterte Vorstand des Vereins besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden / Stellvertreter
- dem Schriftführer
- dem Kassenwart
- dem Leiter der Staatlichen Regelschule Dr. Carl Ludwig Nonne Hildburghausen
- dem ständigen Stellvertreter des Leiters
§ 10 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im II. Kalenderhalbjahr statt und ist vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen durch persönliche Einladung mittels einfachen Briefes an die zuletzt bekannte Anschrift der Mitglieder einzuberufen. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden / Stellvertreter geleitet.
(3) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit Stimmenmehrheit. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.
(4) Eine Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Vereinsmitglieder.
(5) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- a) Entgegennehmen des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes einschließlich des Kassenberichtes und Entlastung des Vorstandes
- b) Wahl des Vorstandes
- c) Wahl zweier Kassenprüfer, welche nicht dem Vorstand angehören dürfen
- d) Festsetzung der Höhe des Jahresmindestbeitrages
- e) Beschlussfassung über Ehrungen (z.B. Ehrenmitgliedschaft)
- f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
(6) Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§11 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von ¾ der in der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder.
(2) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen der Staatlichen Regelschule Dr. Carl Ludwig Nonne Hildburghausen zu und ist für Zwecke zu verwenden, die der Zielstellung des Vereins entsprechen.
Die Gründungsmitglieder:
- Karola Wäschenfelder
- Angelika Bock
- Stephan Adler
- Ursula Berghof
- Yvonne Obst
- Rolf-Peter Müller
- Andrea Zizka
Hildburghausen, den 5. Dezember 2000
Änderung der Satzung (Namensänderung) gemäß Beschluss vom 22. September 2009 auf Grund Antrag an die Mitgliederversammlung mit gleichzeitiger Wahlveranstaltung vom 22. September 2009.