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Hausordnung

der Staatliche Regelschule „Dr. Carl Ludwig Nonne“ Hildburghausen

Präambel

Unsere Schule ist für Schüler, Lehrer und Mitarbeiter ein wichtiger Arbeits- und Lebensraum. Um für alle eine optimale Lehr- und Lernatmosphäre zu schaffen, sind gegenseitige Rücksichtnahme, gewaltfreies und tolerantes Miteinander sowie die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit oberstes Prinzip.

1. Ordnung und Sicherheit

1.1 Allgemeine Regeln

1.1.1 Alle Schüler und Lehrer erscheinen pünktlich, verhalten sich rücksichtsvoll und höflich, grüßen und achten einander.

1.1.2 Die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung ist verboten.

1.1.3 Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist untersagt. Besucher melden sich im Sekretariat an.

1.1.4 Das Schulgelände darf während des gesamten Unterrichtstages nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden. In Frei- und Ausfallstunden sowie in der Mittagspause (ab Klasse 7) darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten verlassen werden. Die Fahrschüler halten sich bis einige Minuten vor der Busabfahrt auf dem Schulhof auf!

1.1.5 Jeder Unfall eines Schülers auf dem Schulweg oder während der Anwesenheit in der Schule ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruches sofort zu melden.

1.1.6 Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Nikotin, Drogen, Energy Drinks sowie Chips sind den Schülern verboten.

1.1.7 Gegenstände, mit denen Unfallgefahren oder Beeinträchtigungen des Schulalltages verbunden sind (Messer, Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper, Reizgas und ähnliche Dinge), sowie Tiere dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

1.1.8 MP3-Player, Soundboxen, Lautsprecher und ähnliche Geräte dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Handys sind während des gesamten Schultages und während schulischer Veranstaltungen grundsätzlich ausgeschaltet. Ausnahme ist die Pause zwischen der 6. und 7. Unterrichtsstunde. Hier darf das Handy benutzt werden, Störungen des Schulbetriebes sind dabei zu unterlassen.

1.1.9 Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Tonaufnahmen ohne Sondergenehmigung sind im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt.

1.1.10 Bei Verstößen gegen die Punkte 1.1.7 bis 1.1.9 können Lehrer oder befugte Personen diese Gegenstände in Verwahrung nehmen. Der Schulleiter entscheidet über die Rückgabe.

1.2 Kleidung

1.2.1 Wir achten auf angemessene Kleidung.

1.2.2 Das Tragen von Kleidung und das Repräsentieren von Symbolen, welche nationalsozialistische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder Menschen verachtende Einstellungen darstellen, sind nicht zulässig.

1.2.3 Sportkleidung wird nur im Sportunterricht getragen.

1.2.4 Extrem freizügige und aufreizende Kleidung wird in der Schule nicht toleriert. Ein Schüler/eine Schülerin, der/die gegen die Kleidervorschrift verstößt, kann zum Kleidungswechsel vom Lehrpersonal nach Hause geschickt werden.

1.3 Aufsichten

1.3.1 Lehreraufsichten

Die Lehreraufsichten (während der großen Pause sowie nach dem Unterricht) sind in einem Aufsichtsplan enthalten. Dieser hängt im Schulhaus aus.

1.3.2 Schüleraufsichten

Die Schülerlotsen sorgen für eine sichere Überquerung der Waldstraße am Morgen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr.

Der Verantwortliche der Schülerlotsen übernimmt die Kontrolle und gibt pünktlich den Plan bekannt.

Die Schüleraufsichten (aus Klasse 9 und 10) unterstützen in der großen Pause die aufsichtführenden Lehrer.

Schülerlotsen sowie Schüleraufsichten sind als Respektspersonen zu akzeptieren und ihre Anordnungen sind zu befolgen.

1.4 Aufgaben des Klassendienstes

Am Ende jeder Unterrichtstunde achtet der Klassendienst darauf, dass der Klassenraum in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird. Die Tafel wird gesäubert, Papier gehört in den Papierkorb (Mülltrennung beachten!). Nach der letzten Unterrichtsstunde ist in dem jeweiligen Raum das Licht zu löschen, die Heizung auf „2“zu stellen, Stühle hochzustellen, Fenster zu schließen und die Klasse zu kehren.

1.5 Ordnung im Speisesaal

Den Weisungen des aufsichtführenden Lehrers ist Folge zu leisten. Vor dem Essen werden die Rucksäcke im Regal abgestellt. Alle Schüler bemühen sich um eine angemessene Esskultur.

1.6 Aufbewahrung persönlicher Sachen

Die Jacken gehören an die Garderobe. Für die eigenen Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

Fahrräder bzw. Mopeds sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. Jeder Schüler ist für sein Fahrzeug selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung. Das Fahrrad- bzw. Mopedfahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.

1.7 Nutzung der Toiletten

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die Nutzung der Toiletten erfolgt nur in den kleinen Pausen bzw. am Ende der großen Pause. Über Ausnahmen entscheidet der jeweilige Lehrer.

1.8 Beschädigung des Inventars

Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung des Mobiliars, der Wände, der Lehrmittel und sonstiger Einrichtungsgegenstände wird der entsprechende Schüler zur Verantwortung gezogen. Zerstörungen oder entsprechende Beobachtungen sind umgehend dem Schulpersonal zu melden.

1.9 Pflegeobjekte

Alle Umweltpflegeobjekte im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände werden durch die Klassen gepflegt.

2. Unterrichtszeiten und Pausen

2.1 Unterrichtsbeginn

Vor dem Unterricht halten sich die Schüler auf dem Schulhof oder in den unteren Fluren des Schulgebäudes auf. Erst nach Vorklingeln (7.25 Uhr) gehen die Schüler in die Unterrichtsräume.

2.2 Betreten der Unterrichtsräume

Die Unterrichtsräume dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden. (Ausnahme: kein Raumwechsel der Klasse). Nach Stundenschluss sind die Räume abzuschließen. Essen in den Fachräumen ist untersagt.

2.3 Unterrichtsstunden

• 1. Stunde: 07.35 bis 08.20 Uhr
• 2. Stunde: 08.30 bis 09.15 Uhr
• 3. Stunde: 09.25 bis 10.10 Uhr

Hofpause

• 4. Stunde: 10.30 bis 11.15 Uhr
• 5. Stunde: 11.25 bis 12.10 Uhr
• 6. Stunde: 12.15 bis 13.00 Uhr

Mittagspause

• 7. Stunde: 13.40 bis 14.25 Uhr
• 8. Stunde: 14.30 bis 15.15 Uhr

2.4 Hofpause

In der Hofpause halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Der hintere Schulhof ist eine Ruhezone und für die Entspannung gedacht. Im vorderen Schulhof ist Platz für Bewegung und Spiel.

Bei starkem Niederschlag (Regen/Schnee) oder sehr niedrigen Temperaturen gehen die Schüler in die unteren Flure oder bleiben im Raum. (Auf Durchsagen achten!)

Nach der Hofpause reinigt die jeweilige Klasse (5-7/Mo – Do) den Schulhof. Bei schlechtem Wetter säubert der Reinigungsdienst nach Beendigung der Pause die unteren Flure.

Jeden Freitag wird durch die jeweilige Klasse (8-10) nach der 6. Stunde der Schulhof gesäubert.

2.5 Mittagspause, Mittagessen

Der Speiseraum wird in der Zeit von 12.30 – 13.30 Uhr für die Einnahme des Mittagessens genutzt. Die Esseneinnahme ist nur im Speiseraum erlaubt. Busschüler haben Vorrang! Werden Essenmarken aus berechtigten Gründen nicht benötigt, muss bis spätestens 9.00 Uhr des betreffenden Tages eine Abmeldung bei Firma Helk (Tel.: 03679/724690) erfolgen (ansonsten keine Kostenrückerstattung).

2.6 Fehlzeiten

2.6.1 Bei Krankheit muss am ersten Tag der Erkrankung der Schüler in der Schule bis 8.00 Uhr telefonisch entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung für die Unterlagen des Klassenlehrers muss nachgereicht werden. Sollte der Schüler länger als 10 Tage krank sein, benötigen wir ein ärztliches Attest. In begründeten Fällen kann bei Krankheit generell ein ärztliches Attest verlangt werden. Dieses ist als Entschuldigung nur gültig, wenn es mit der Unterschrift der Eltern versehen wird.

2.6.2 Beurlaubungen vom Unterricht bis zu 3 Tagen müssen durch die Sorgeberechtigten beim Klassenleiter, bei mehr als 3 Tagen bzw. unmittelbar vor oder nach den Ferien beim Schulleiter mit Hilfe des entsprechenden Formulars rechtzeitig beantragt werden.

2.6.3 Abmeldungen im Krankheitsfall während des Unterrichtstages erfolgen persönlich beim Fachlehrer und werden aktenkundig im Klassenbuch vermerkt. Betroffene Schüler melden sich zudem im Sekretariat, damit die Sorgeberechtigten kontaktiert werden können.

3. Vertretungen

3.1 Vertretungsplan

Alle Schüler haben die Pflicht, sich jeden Tag am Vertretungsplan bzw. per Newspoint App über Änderungen des Stundenplanes zu informieren. Die dort ausgewiesenen Vertretungsstunden sind verbindlich. Alle Schüler haben sich darauf einzustellen.

3.2 Unterrichtsbeginn ohne Anwesenheit des Lehrers

Sollte eine Klasse 5 min nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer sein, so meldet dies der Klassensprecher bzw. Stellvertreter im Sekretariat.

4. Alarm und Evakuierungsplan

Alle Lehrer und Schüler haben die Pflicht sich über den Alarm- und Evakuierungsplan zu informieren. Sie verschaffen sich einen Überblick über die Fluchtwege und Notausgänge. Im Notfall sind die Fenster und Türen zu schließen und das Klassenbuch vom jeweiligen Fachlehrer mitzunehmen. Sammelplatz ist hinter der Turnhalle.

5. Klassenverträge

Die Klassenverträge sind für alle Schüler verbindlich.

6. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung können pädagogische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen nach § 51 des Thüringer Schulgesetzes eingeleitet werden.