Kinder haben Rechte!

Was eigentlich ganz selbstverständlich klingt, weil man es in der UN-Kinderrechtskonvention nachlesen kann, ist es leider nicht. Bereits 1989 von der UN beschlossen, von allen Staaten dieser Welt (außer den USA!) ratifiziert und per Gesetz in der BRD 1992 umgesetzt, gibt es seitdem zwar viele Fortschritte (z B. das Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen), aber eben auch noch viele kleine und große Probleme bei er vollständigen Umsetzung. Dies betrifft auch den Artikel 19, Absatz 1 der Konvention:

Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

Quelle: UN-Kinderrechtskonvention ► inkl. PDF-Download | UNICEF

Das Projekt „Kinderschutzparcours – Heldentraining mit Finn & Emma“ möchte Kinder sensibilisieren, sich spielerisch mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Es ist ein Kooperationsprojekt aller Schulsozialarbeiterinnen des HBZ und machte schon Station an verschiedenen Schulen des Landkreises, so auch am Montag, den 10. März 2025 in den beiden 5. Klassen der Nonne-Schule. In fünf Unterrichtsstunden durchliefen die Schüler fünf verschiedene Stationen. Der Fokus lag dabei auf Gewalt- und Missbrauchsprävention, Selbstverteidigung und Lösungsstrategien im Notfall, emotionalen Kompetenzen sowie Kinderrechten. Die Kinder wurden bestärkt, ihre Gefühle ernst zu nehmen und „Nein“ zu sagen, wenn es nötig ist. So gab es eine Station, an der die Teilnehmenden mit grünen, gelben und roten Punkten die Stellen des Körpers markierten, an denen sie gerne, manchmal oder auch gar nicht berührt werden möchten. Die Ergebnisse ähnelten sich sehr und machten deutlich, wo die Grenzen liegen. Es wurde auch darüber gesprochen, wie man diese Grenzen ganz klar setzt und für sich einfordert. Auch das Recht auf Privatsphäre (verankert im Artikel 16 der Kinderrechtskonvention) wurde thematisiert. Hier wurden verschiedenfarbige Türschilder gebastelt, die klar signalisieren, ob Eltern oder Geschwister das Kinderzimmer jetzt betreten dürfen.

Unsere Fünftklässler waren interessiert und eifrig bei der Sache und nahmen die Themen ernst. Trotzdem kam durch den spielerischen Ansatz auch der Spaß nicht zu kurz. Es war ein gelungener und wichtiger Projekttag.

Fotos: Regina Kleinhenz, Schulsozialarbeit